Kampf um die Karriere: Caster Semenya vs. IAAF

Neben dem Dauerbrenner Doping bestimmen die Diskussionen um Caster Semenya in den letzten Jahren die Schlagzeilen. Kaum ein Thema ist so allgegenwärtig und wird so hitzig debattiert wie die Frage nach Semenyas Geschlecht und ihren Testosteron-Werten. Entweder man ist auf ihrer Seite oder der des Internationalen Leichtathletik-Weltverbandes. Ein Dazwischen scheint es kaum zu geben. Was oft vergessen wird: die Frage nach Frau oder Mann genießt im Sport eine lange Tradition. Deshalb gibt der erste Teil dieser Mini-Serie eine kleine Einführung in den Sachverhalt, um dann einen Blick in die Geschichte der Geschlechtsüberprüfungen zu werfen.

Noch im Sommer 2018 stellte Caster Semenya neue Landesrekorde über die 800m- und 1.500m-Strecken auf. Doch wenn es nach dem Internationalen Leichtathletikverband IAAF ginge, könnte ihre Karriere bald beendet sein, sollte sie sich nicht freiwillig einer Hormontherapie unterziehen. Die IAAF kämpfte diese Woche nämlich vor dem Internationalen Sportgerichthof CAS für die Umsetzung seiner neuen Testosteron-Regel, die eigentlich schon letzten November in Kraft treten und die Teilnahme von betroffenen Athletinnen an den Frauen-Wettbewerben der Leichtathletik neu regeln sollten. Der CAS hegte jedoch Zweifel an der wissenschaftlichen Beweisführung der IAAF, so dass sich die IAAF gezwungen sah, die neuen Regularien auszusetzen.

Die aktualisierten Hyperandrogenämie-Regularien unterscheiden sich in einem elementaren Punkt von denen aus dem Jahr 2011: Es sollen nur noch Sportlerinnen bei den Frauen antreten dürfen, deren natürlicher Testosterongehalt im Blut unter fünf Nanomol pro Liter liegt – damals war der Grenzwert noch doppelt so hoch. Um international starten zu dürfen, müssten diese Athletinnen nun mithilfe einer Hormontherapie ihren Testosteron-Wert künstlich senken. Die IAAF begründet diese Verschärfung mit einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie von 2017, welche den Zusammenhang zwischen natürlichen Testosteron und sportlicher Leistung untersuchte. Danach hätten Athletinnen mit einem körpereigenen Testosteron-Gehalt von über fünf Nanomol pro Liter im Blut einen signifikanten Leistungsvorteil gegenüber Athletinnen mit einem durchschnittlichen Testosteron-Wert: über 400m 2,73 Prozent, 400m Hürden 2,78 Prozent, 800m 1,78 Prozent, Hammerwurf 4,53 Prozent und Stabhochsprung 2,94 Prozent.

„Caster-Semenya-Regularien“

Der Autor dieser Studie, Dr. Stéphane Bermon, seinerseits Direktor des IAAF Health & Science Departments, sieht sich massiver Kritik ausgesetzt. Diverse Wissenschaftler bemängeln die statistische Fehlerhaftigkeit der Studie. So wurden ihrer Meinung nach einige sportliche Leistungen doppelt verwendet, mehrere Ergebnisse wurden später wegen Dopings aberkannt und manche Ergebnisse konnten keiner Athletin zugeordnet werden. Insgesamt sollen knapp 32 Prozent der Werte fehlerhaft sein. Erhebliche Kritik erregte auch der Umstand, dass sich die neuen Regularien auf die Distanzen von 400m bis zu einer Meile (1.609m) beschränken, obwohl der größte Leistungsvorteil laut Bermons Studie in den Disziplinen Hammerwurf und Stabhochsprung gegeben ist.

Die IAAF erweckt damit bei vielen Kritikern den Eindruck, als ob die neuen Regularien genau auf Semenya zugeschnitten seien. In Leichtathletikkreisen und in den sozialen Medien wird über die Absichten der IAAF spekuliert – nämlich Semenya, die in den letzten Jahren diese Strecken dominierte, so aus dem Verkehr ziehen zu können. Doch auch Rassismus-Vorwürfe werden laut, da diese Strecken vornehmlich von Athletinnen aus dem globalen Süden bestimmt werden. Befeuert werden diese Vorwürfe mit der Hereinnahme der Meile, eine Strecke, die gar nicht erst Teil der Studie war. Caster Semenya erfährt jedoch nicht nur die Unterstützung diverser Wissenschaftler, die diese Woche bei den CAS-Anhörungen in ihrem Namen aussagen. Sie hat außerdem die südafrikanische Regierung, die Vereinten Nationen und prominente SportlerInnen wie Tennis-Ikone Billie Jean King auf ihrer Seite, die die neue Verordnung der IAAF als Verletzung der Menschenrechte ansehen.

Die IAAF beharrt jedoch auf ihrer Begründung, mit den neuen Regeln für gleiche und faire Wettkampfbedingungen innerhalb des Frauenfeldes zu sorgen und so die Gesundheit der betroffenen Athletinnen schützen zu wollen.

Was ist Hyperandrogenämie?

Apropos, Gesundheit. Was bedeutet Hyperandrogenämie überhaupt? Dazu erst einmal Grundsätzliches: Männer und Frauen produzieren jeweils sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtshormone. Bis zur Pubertät ähneln sich die Level der männlichen Geschlechtshormone (Androgene) sogar, erst danach steigt der Wert bei Jungs deutlich an. So liegt der durchschnittliche Testosteron-Wert bei Frauen im Erwachsenenalter bei 0,12 bis 1,79 Nanomol pro Liter, bei Männern rangiert er zwischen 7,7 und 29,4 Nanomol pro Litern. Produziert der Körper überdurchschnittlich viele Androgene (u.a. Testosteron), dann spricht man von einer Hyperandrogenämie. Dies bezeichnet eine hormonelle Störung, die Frauen und Männer betreffen kann. Häufige Symptome sind unter anderem typisch männlicher Haarwuchs, ein maskulines Erscheinungsbild, Akne sowie Unfruchtbarkeit und Übergewicht.

Hyperandrogenämie kann durchaus verschiedene Ursachen haben. Neben Tumoren oder dem Polyzystischen Ovarial-Syndrom können eine Reihe von Sexualdifferenzierungs-störungen (engl. Differences of Sex Development, DSD) diese hormonelle Imbalance auslösen. Die Athletinnen, die nun unter die neuen Regularien der IAAF fallen, sind meistens von letzterem betroffen. Diese sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen sind medizinische Konditionen, die zu atypischen genetischen, anatomischen sowie hormonellen Entwicklungen im weiblichen Reproduktionssystem führen können – dazu gehört unter anderem die Intersexualität. Die IAAF möchte nun also jene Athletinnen sperren, die an bestimmten Sexualdifferenzierungsstörungen „leiden“, dadurch bedingt einen Testosteron-Wert im männlichen Bereich vorweisen und dieses Testosteron besonders gut verarbeiten können (Androgensensitivität).

Können das wirklich Frauen sein?

Die IAAF betont dabei immer wieder, dass sie weder den biologischen noch den sozialen Status der betroffenen Frauen in Frage stellen oder beurteilen möchten. Dennoch löste sie mit ihren Hyperandrogenämie-Regularien eine Diskussion aus, die seit Beginn des professionalisierten Frauensports Anfang des 20. Jahrhunderts eine lange Tradition genießt. Damals etablierten sich Frauen nach und nach in der Welt des Sports, nachdem alte Rollenbilder und männlich-geführte Verbände sie lange von einer Teilnahme ausschlossen. Doch nun durften sie an Olympischen Spielen teilnehmen, betrieben Sportarten wie das männlich-dominierte Skispringen und brachten Stars wie Sonia Henie oder Babe Didrikson hervor. Aber je mehr Frauen in Bereiche wie Sport, Arbeit und Bildung vorstießen, desto verunsicherter wurden Männer, was ihr eigenes Selbstverständnis anging.

Eine Frage wurde dabei immer wieder diskutiert: können diese schnellen, athletischen Sportlerinnen, die sogar den Männern plötzlich Konkurrenz machten, wirklich echte Frauen sein? Diese Debatte ließ auch die Sportfunktionäre nicht kalt. Sie wurden schließlich so skeptisch ob der Weiblichkeit der Athletinnen, dass sie bereits in den 1930er Jahren erste Geschlechterüberprüfungen veranlassten. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass sich hinter der weiblichen Fassade nicht doch insgeheim ein Mann versteckte.

Olympia 1936: Die Fälle Dora Ratjen und Stanislawa Walasiewicz

Bei den Olympischen Spielen 1936 in Berlin wurden daraufhin erste Leichtathletinnen auf ihr Geschlecht untersucht. Darunter war auch die spätere Sprint-Olympiasiegerin Helen Stephens aus den USA. Ihr wurde ausgerechnet von der eigentlichen Favoritin Stanisława Walasiewicz und den polnischen Medien vorgeworfen, ein Mann zu sein. Das entsprach zwar nicht der Wahrheit, kurioserweise entpuppte sich jedoch Stella Walsh, wie Walasiewicz nach ihrer Heirat in den USA hieß, später selbst als intersex – dies ergab eine Autopsie 1989, nachdem sie bei einem Raubüberfall getötet wurde.

Besondere Aufmerksamkeit erlangte hierzulande, damals wie heute, jedoch der Fall Dora Ratjen – auch dank der historisch nicht ganz akkuraten Verfilmung „Berlin 36“ aus dem Jahr 2009. Anders als im Film behauptet, wurde die Hochspringerin Ratjen nicht von den Nationalsozialisten als Frau verkleidet und mit dem Ziel in die Mannschaft geschleust, die jüdische Hochspringerin Gretel Bergmann von einer Teilnahme an den Spielen in Berlin abzuhalten. Dora Ratjen, als deutsche Meisterin eh für die olympischen Wettbewerbe 1936 qualifiziert, war intersexuell. Es stellte sich kurz nach den Spielen heraus, dass Ratjen, entgegen seines eigenen Gefühls, als Mädchen herangezogen wurde. 1939 änderte er schließlich seinen Namen von Dora zu Heinrich und lebte bis zu seinem Tod 2008 als Mann, seine Titel und Weltrekorde wurden von der IAAF zudem aberkannt.

Die 1960er: Nackt-Paraden auf dem Flur

Die IAAF führte 1946 Massentests ein, um das Geschlecht der Sportlerinnen zu überprüfen. 1948 zog das IOC nach. Dennoch waren die Kontrollen nicht verpflichtend, die Verbände handelten viel mehr auf Verdacht. Entsprachen Frauen nicht dem damaligen Standardbild von Weiblichkeit, mussten sie sich diesen ärztlichen Untersuchungen unterziehen. Verpflichtende Geschlechtertests fanden sodann erstmals 1966 bei den Leichtathletik-Europameisterschaften statt. Die Prozedur sah wie folgt aus: die Sportlerinnen mussten sich reihum vor einem Ärztegremium nackt ausziehen und abtasten lassen. Wenn eine echte Vagina vorhanden sowie kein Penis zu erkennen war, erhielten die Frauen ihre Startberechtigung. Dieses Vorgehen sei nötig gewesen, da es laut IAAF eine Reihe von Athletinnen gab, die eigentlich männlich gewesen seien. Heutzutage würden diese Frauen wohl als intersexuell gelten.

Ein weiterer Grund für die Durchführung der Geschlechtsüberprüfungen durch die IAAF höchstpersönlich war das fehlende Vertrauen zu den jeweiligen Teamärzten, die einst für die Kontrollen verantwortlich waren. In kaum einem Bereich machte sich der Kalte Krieg so bemerkbar wie im Sport, Themen wie Doping und Sportbetrug rückten deshalb immer weiter in den Fokus der Funktionäre. Vor allem den Ostblockstaaten wurde nachgesagt, mit allen Mitteln gewinnen zu wollen und sogar so weit zu gehen, Männer als Frauen zu verkleiden. Die große sportliche Überlegenheit sowie das „unweibliche“ Auftreten derer Athletinnen bestärkten diesen Verdacht umso mehr. Dass nach Einführung der Geschlechtstests zahlreiche Ostblock-Athletinnen wie zum Beispiel die ukrainischen Press-Schwestern plötzlich ihre Karriere beendeten, heizte die Gerüchteküche nur noch mehr an und bestätigte die IAAF-Funktionäre in ihrem Vorhaben.

Hauptsache XX

Die Untersuchungen vor einem Ärztegremium und die damit verbundene Demütigung, die viele Athletinnen dabei empfanden, waren jedoch nicht von langer Dauer. Schon 1967 wurde diese Art der Kontrolle durch einen Chromosomen-Test ersetzt, bei dem man Wangenabstriche auf die jeweilige Chromosomenanzahl untersuchte. Da Frauen üblicherweise zwei X-Chromosomen und Männer jeweils ein X- und Y-Chromosom aufweisen, hielt die IAAF diesen Geschlechts-Chromatin-Test sowohl für zuverlässiger als auch würdevoller. Wurden zwei X-Chromosomen gefunden, bekamen die Athletinnen das Startrecht zugesprochen. Sobald jedoch eine Abweichung erkannt wurde, verweigerte die IAAF das Startrecht und gab den betroffenen Athletinnen die Möglichkeit, eine Krankheit als Begründung für die Absage vorzuschieben. Das IOC führte den Chromosomen-Test kurze Zeit später ebenfalls ein.

Als erstes Opfer des Chromatin-Tests ging die polnische Sprinterin und Staffel-Olympiasiegerin von 1964, Ewa Klobukowska, in die Geschichte ein. Nach einer Reihe von Tests, bei denen man bei ihr XX- und XXY-Chromosomen fand – ein Y-Chromosom zu viel – wurde sie gesperrt und offiziell als Hermaphrodit eingestuft. Weil sie sich weigerte, dieses Urteil zu akzeptieren, machte der europäische Verband das Testergebnis öffentlich. Diese Demütigung führte nicht nur zum Karriereende von Klobukowska, sondern auch zu der Richtlinie des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), dass fortan Testergebnisse der Geheimhaltung unterlegen sein müssen. Klobukowska, die im Vorfeld der Europameisterschaften 1966 die ärztliche Untersuchung noch ohne Probleme überstand, brachte 1968 übrigens einen Sohn zur Welt.

Endokrinologen und Genetiker kritisierten daraufhin die Fehlerhaftigkeit des Chromatin-Tests. Die Gegenwart eines zweiten X-Chromosoms sei nicht immer aussagekräftig, was die Bestimmung des biologischen Geschlechts angeht. Es gäbe einfach zu viele natürliche Anomalien, die in die Irre führen würden. So könnten Frauen Chromosome vorweisen, die sie als männlich identifizieren würden – wie im Fall Ewa Klobukowska. Außerdem spielten Faktoren wie Hormone, Genetik sowie Physiologie eine bedeutsame Rolle bei der Definition des Geschlechts. Deshalb sei der Geschlechts-Chromatin-Test ihrer Ansicht nach diskriminierend und traumatisierend, da Frauen, die von solchen Anomalien betroffen waren, meistens bis dahin gar nichts davon wussten und ihnen plötzlich deren weibliche Identität abgesprochen wurde. Doch trotz dieser heftigen Kritik setzten die IAAF sowie das IOC den Chromatin-Test bis in die 1980er Jahre ein. Bis Maria José Martínez Patiño den Kampf aufnahm.

Der Widerstand der Maria José Martínez Patiño

Bei Martínez Patiño, einer spanischen Hürdensprinterin, wurde im Rahmen der Universiade 1985 in Japan der Karyotyp 46,XY festgestellt – genetisch gesehen gilt sie somit als männlich, physiologisch betrachtet ist sie allerdings eine Frau mit Brüsten und einer Vagina. Sie wuchs als Frau auf, nicht einmal ihre Eltern wussten von dieser genetischen Anomalie. Doch sowohl die IAAF als auch das IOC sperrten Martínez Patiño und annullierten ihre Rekorde, sie verlor außerdem ihr Stipendium sowie ihren Verlobten, von der öffentlichen Demütigung mal ganz abgesehen. Ganze drei Jahre dauerte ihr Kampf um Rehabilitation an. Martínez Patiño wies dank wissenschaftlicher Unterstützung nach, dass sie unter einer kompletten Androgenresistenz leidet, d.h. ihr Körper kann das produzierte Testosteron gar nicht verwerten. Ihr angeblicher sportlicher Vorteil war somit sogar ein Nachteil, da ihr Testosterongehalt unter dem weiblichen Durchschnitt lag. 1989 durfte sie offiziell wieder an Wettkämpfen teilnehmen, verpasste die Qualifikation für die Olympischen Spiele 1992 in Barcelona aber um eine Zehntelsekunde.

Der Fall Martínez Patiño löste nicht nur große Diskussionen aus, sondern führte 1988 letztendlich auch zur Abschaffung des Chromatin-Geschlechtstest durch die IAAF. Stattdessen mussten sich die Athletinnen nun wieder visuellen Untersuchungen unterziehen, bis 1992 schließlich flächendeckende  Geschlechtertests abgeschafft wurden. Als Hauptgrund gab die IAAF die immer strengeren Dopingkontrollen an, bei denen Athletinnen unter Aufsicht Urin abgeben müssen. Außerdem sei die Sportbekleidung mittlerweile so eng, dass sie keine Spekulationen mehr zuließe. Das IOC schlug dagegen einen anderen Weg ein. Vor der endgültigen Abschaffung jeglicher Geschlechtstests 1999 versuchte sich das IOC an einem neuen Verfahren, welches dem Chromatin-Test sehr ähnlich war, jedoch zu viele fehlerhafte Ergebnisse hervorbrachte. Nach mehr als dreißig Jahren, in denen nur höchstens zwei Fälle von echtem Geschlechtsbetrug bekannt wurden, waren die Olympischen Spiele 2000 in Sydney schließlich die Ersten ohne jegliche Geschlechtsüberprüfungen.

Doch wie ging es nach 2000 weiter? Im zweiten Teil dieser Mini-Serie beschäftigt sich Sport.Politik mit den neuesten Entwicklungen seit Semenyas Weltmeistertitel 2009 und dem Für und Wieder der Testosteron-Regel.