Das IOC und Doping: Konsequent inkonsequent

Die ersten Olympischen Winterspiele fanden 1924 in Chamonix statt, den ersten Dopingfall gab es allerdings erst 1972: Alois Schloder, ein deutscher Eishockeyspieler, wurde positiv auf die Stimulanz Ephedrin getestet. Bei den Spielen 2006 wurde fast die gesamte männliche Biathlon- und Langlaufmannschaft der Österreicher ausgeschlossen. Die Polizei fand damals bei einer Razzia Utensilien, die auf Blutdoping hinwiesen. Unvergessen auch der Fall der Evi Sachenbacher-Stehle, die wegen eines positiven Dopingbefundes (Methylhexanamin) von den Spielen in Sotschi 2014 ausgeschlossen und anschließend für sechs Monate gesperrt wurde.

Dass Doping bei Olympischen (Winter)Spielen keine Seltenheit ist, war also bereits vor den Enthüllungen über das russische Staatsdoping allseits bekannt. Weitere Beispiele gefällig? Das DDR-Staatsdoping, die zahlreichen positiven Nachtests der Sommerspiele 2008 und 2012 sowie die vielen weiteren Dopingfälle wie etwa der von Johan Mühlegg 2002 in Salt Lake City. Doch für das IOC scheinen diese Vorkommnisse stets eine ziemlich große Überraschung gewesen zu sein. Zumindest lässt dessen Umgang mit Russland keinen anderen Schluss zu.

Die Osaka-Regel

Nach dem halbherzigen Ausschluss Russlands für die Olympischen Spiele in Pyeongchang lag die Entscheidungsgewalt allein beim IOC, welche Sportler eingeladen werden und welche nicht. Ausschlaggebend sollten deren mögliche Verwicklung in das russische Staatsdoping und / oder andere vorangegangene Dopingvergehen sein. Bereits im Vorfeld der Olympischen Sommerspiele 2016 in Rio de Janeiro kam es zu einer ähnlichen Situation.

Als damals die Sanktionierung Russlands an die Weltverbände weiterdelegiert wurde, versuchte das IOC, russische Athleten auszuschließen, die zuvor eine Dopingsperre verbüßt hatten. Dies scheiterte jedoch grandios und sozusagen mit „Ansage“. Denn schon 2011 urteilte der Internationale Sportsgerichthof CAS, dass die sogenannte Osaka-Regel auszusetzen sei. Die besagte nämlich, dass Athleten, die mindestens sechs Monate wegen eines Dopingvergehens gesperrt waren, nicht an den darauffolgenden Olympischen Spielen teilnehmen durften. Diese Regelung sei jedoch eine zweifache Bestrafung des Athleten und deshalb unrechtsmäßig, befand das CAS.

Aufgrund dieser Tatsache, die dem IOC vorher sehr wohl bewusst gewesen sein dürfte, konnte sich zum Beispiel die russische Schwimmerin Yulia Efimova trotz zweier Dopingvergehen vor dem CAS zu den Spielen nach Rio de Janeiro klagen, um dann mit zwei Silbermedaillen nach Hause fahren zu können. Zwei Jahre später sind die Voraussetzungen allerdings andere. Das IOC hat dieses Mal das Recht auf seiner Seite, da das Nationale Olympische Komitee Russlands suspendiert ist. Am Ende sind die Olympischen Spiele doch immer noch ein Einladungsturnier.

Die Fälle Denis Yuskov und Pavel Kulizhnikov

Insgesamt 49 russische Sportler dürfen nun also doch nicht an den Spielen in Pyeongchang teilnehmen, obwohl sie sich dafür formell qualifiziert hatten – einige wegen ihrer Verwicklung in das Staatsdopingsystem, andere ausschließlich aufgrund vergangener Dopingsperren. Zu Letzteren zählen die beiden Eisschnellläufer Denis Yuskov und Pavel Kulizhnikov: Denis Yuskov ist mehrfacher Weltmeister, wurde aber 2008 wegen Cannabismissbrauch für vier Jahre gesperrt. Und auch Pavel Kulizhnikov, ebenfalls mehrfacher Weltmeister, verbüßte bereits eine Dopingsperre von zwei Jahren. Beiden konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, vom russischen Dopingsystem profitiert zu haben, Denis Yuskov wurde sogar von diesen Vorwürfen freigesprochen. Dennoch wurde beiden die Teilnahme an den Olympischen Spielen in Pyeongchang verwehrt. Dabei setzte das CAS 2011 genau diese Art der Bestrafung aus. Umgekehrt heißt dies aber nicht, dass nur Athleten und Athletinnen an den Wettkämpfen teilnehmen, die noch nie wegen Dopings aufgefallen sind. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Während es bei den Olympischen Sommerspielen in Rio de Janeiro mindestens 120 Teilnehmer mit nachgewiesenen Vergehen gegen Dopingbestimmungen waren, sind es bei diesen Spielen mindestens 14. Warum diese Sportler antreten dürfen, kann auch nur das IOC beantworten.

Hier sind sie:

Denise Herrmann (Biathlon)

Quelle: Wikijunkie, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die frühere Langläuferin wurde im September 2007 positiv auf Clenbuterol getestet und für ein Jahr gesperrt. Aufgrund ihres Jungen Alters, 18 Jahre, und dem Umstand, dass der Wirkstoff in dem Hustensaft Spasmo Mucosolvan enthalten war, verhängte der DSV eine vergleichsweise kurze Sperre. Nach Staffelbronze in Sotschi 2014 wechselte sie 2016 zum Biathlon und ist eine der Medaillenhoffnungen in der deutschen Mannschaft.

Artem Tyshchenko und Eva Tofalvi (Biathlon)

Der Ukrainer Artem Tyshchenko und Eva Tolfalvi aus Rumänien gehörten zu einer Reihe von Athletinnen und Athleten, denen Anfang des Jahres 2016 Meldonium, ein Herzmedikament, nachgewiesen werden konnte. Da Meldonium erst seit Januar 2016 auf der WADA-Verbotsliste steht und bisher noch nicht geklärt ist, wie lange der Abbau des Medikamentes im Körper dauert, wurde ein Großteil der positiv getesteten Sportler vorläufig freigesprochen. Dazu zählten auch Artem Tyshchenko und Eva Tofalvi.

Nadezhda Sergeeva (Bob)

Auch die russische Bobsportlerin Nadezhda Sergeeva wurde wegen eines Meldonium-Vergehens 2016 freigesprochen und darf nun als Olympische Athletin aus Russland in Pyeongchang starten. Sie nahm bereits in Sotschi teil und gewann die Silbermedaille im Zweierbob bei den Europameisterschaften 2017 in Winterberg.

Ekaterina Bobrova (Eiskunstlauf)

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Die russische Eistänzerin Ekaterina Bobrova, Goldmedaillengewinnerin im Team bei den letzten Olympischen Spielen in Sotschi, wurde ebenfalls positiv auf Meldonium getestet und verpasste deshalb mit ihrem Partner Dmitri Soloviev die Weltmeisterschaften 2016 in Boston. Die Internationale Eislaufunion (ISU) sprach sie jedoch wegen der geringen Konzentration von Meldonium im Blut frei. Sie startet als Olympische Athletin aus Russland bei den Spielen in Pyeongchang.

Carolina Kostner (Eiskunstlauf)

Carolina Kostner fiel weder durch einen positiven Dopingtest auf, noch konnte ihr in sonst einer Weise Doping nachgewiesen werden. Gesperrt wurde sie trotzdem für 21 Monate. Das Olympische Komitee Italiens belangte Kostner wegen Mitwisserschaft und Behinderung in einem Dopingfall, welcher ihren damaligen Lebensgefährten, den Olympiasieger im Gehen von 2008, Alex Schwazer betraf. Seit Anfang 2016 ist sie wieder startberechtigt und gilt trotz ihres für Eiskunstläuferinnen ungewöhnlich hohen Alters von 31 Jahren als Mitfavoritin.

Claudia Pechstein (Eisschnelllauf)

Quelle: Bjarte Hetland, Lizenz: CC BY 3.0

Komplizierter geht es kaum: Die deutsche Eisschnellläuferin wurde 2009 als eine der ersten Athleten aufgrund eines indirekten Nachweises von Blutdopings für zwei Jahre gesperrt. Claudia Pechstein kämpfte sich zwar beharrlich durch alle Instanzen, scheiterte aber mit ihrer Begründung, an einer Kugelzellenanämie zu leiden, und wurde von den Olympischen Spielen 2010 in Vancouver ausgeschlossen. Ein halbes Dutzend Gerichtsverfahren später ist sie vom DOSB rehabilitiert, die ISU bleibt aber bei ihrem Urteil. 2017 gewann sie noch einmal WM-Silber und tritt nun mit 45 Jahren bei ihren siebten Olympischen Spielen an. Der DOSB schlug sie sogar als Fahnenträgerin vor – damit wäre sie nach dem Biathleten Peter Angerer die zweite deutsche Fahnenträgerin gewesen, die schon einmal wegen Dopings gesperrt war.

Judith Dannhauer (Eisschnelllauf)

Judith Dannhauer war 2012 unter ihrem Mädchennamen Hesse in eine Dopingaffäre verwickelt, die die dem Anti-Doping-Kampf die Grenzen aufzeigten. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand der Erfurter Sportmediziner und Olympiastützpunktarzt Andreas Franke, der seine Patienten einer Behandlung unterzog, die seit Januar 2011 auf der WADA-Verbotsliste stand: nämlich die UV-Bestrahlung von Blut. Obwohl Judith Dannhauer nachweislich Patientin von Andreas Franke war und diese Methode bei ihr angewandt wurde, wurde sie von der NADA freigesprochen. Laut Urteilsbegründung lag zwar ein Dopingvergehen vor, eine individuelle Schuld konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Zu Gute gehalten wurde Dannhauer, dass sie vom Verbandsarzt an Andreas Franke verwiesen wurde und dass Franke auf ihr mehrmaliges Nachfragen, ob diese Methode dem NADA-Code widerspräche, dies verneinte. Die Spiele in Pyeongchang sind ihre vierten.

Justyna Kowalczyk (Langlauf)

Die zweifache Olympia-Goldmedaillengewinnerin aus Polen wurde 2005 wegen eines positiven Tests auf Dexamethason, einem Glucocorticoid, für ein Jahr gesperrt. Die ursprüngliche Sperre von zwei Jahren wurde vom CAS verkürzt, da ihr keine absichtliche Leistungssteigerung nachgewiesen werden konnte. Aufmerksamkeit erregte sie während der Olympischen Spiele 2010 in Vancouver, als sie der norwegischen Mannschaft den übermäßigen Gebrauch von Asthmamitteln vorwarf.

 

 

Martin Johnsrud Sundby (Langlauf)

Martin Johnsrud Sundby, Langläufer aus Norwegen und mehrfacher Medaillengewinner bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften, wurde im Sommer 2016 für zwei Monate aus dem Verkehr gezogen, nachdem ihm die Einnahme des Asthmamittels Salbutamol nachgewiesen wurde. Die WADA legte aufgrund der kurzen Sperre Einspruch beim CAS ein, die zweimonatige Sperre wurde jedoch bestätigt. Der Begründung zufolge leide Sundby seit seiner Kindheit an Asthma und habe das Medikament nicht zum Zweck der Leistungssteigerung eingenommen. Der Gesamtsieg bei der Tour de Ski 2015 wurde ihm aber trotzdem aberkannt.

Semen Elistratov und Ekaterina Konstantinova (Shorttrack)

Quelle: Kremlin.ru, Lizenz: CC BY 4.0

Die beiden Shorttracker aus Russland wurden wie ihr Eisschnelllaufkollege Pavel Kulizhnikov Anfang 2016 positiv auf Meldonium getestet, durften aber wie im Dopingfall von Ekaterina Bobrova relativ schnell wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Laut ISU konnte kein Nachweis erbracht werden, dass die Athleten das Herzmedikament auch noch nach Januar 2016 mit dem Zweck zur Leistungssteigerung einnahmen. Für Semen Elistratov sind es die dritten Olympischen Spiele, für Ekaterina Konstantinova die ersten. Beiden starten als Olympische Athleten aus Russland.

Thibaut Fauconnet (Shorttrack)

Dem Franzosen wurde der Gebrauch eines Nasensprays zum Verhängnis, in dem der Wirkstoff Tuaminoheptan enthalten war. Dies hatte zur Konsequenz, dass Fauconnet ab Dezember 2010 eine Sperre von 18 Monaten verbüßen musste. Er startet bei seinen dritten Olympischen Spielen.

Sanna Lüdi (Skicross)

Sanna Lüdi wurde 2015 für ein Jahr von allen Wettkämpfen ausgeschlossen, da sie in einem Zeitraum von 18 Monaten drei Dopingkontrollen verpasste. Sie erklärte diese Meldeverstöße mit ihren damaligen Verletzungen, auf deren Genesung sie sich voll und ganz konzentriert hätte und dabei die jeweiligen Meldepflichten aus den Augen verlor. Auch für sie ist es die dritte Teilnahme an Olympischen Spielen.